Häufige Fragen

Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF)

Wie kann ich mich einbringen?

Wir sind immer erfreut, wenn Sie sich bei uns engagieren wollen, denn der Erfolg unserer Genossenschaft ist eine Gemeinschaftsanstrengung. Sie können sehr einfach Mitglied der Energiegenossenschaft Fünfseenland werden (ab 200 € je Geschäftsanteil). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich bei konkreten Projekten finanziell durch festverzinsliche Darlehen zu beteiligen (in Schritten von 1.000 €).
Besonders interessiert sind wir natürlich auch daran, wenn Sie mit uns gemeinsam neue Projekte z.B. auf Ihrem eigenen oder kommunalen Dach planen und realisieren wollen.
Vielleicht sind Sie aber auch Unternehmer/in, Politiker/in, Verwaltungsexperte/in, Architekt/in, Energieberater/in, Elektriker/in, Jurist/in, Lehrer/in oder … und haben Interesse uns mit Ihren ganz speziellen Fähigkeiten und ihrem Wissen zu unterstützen?
Dann freuen wir uns ganz besonders, wenn Sie sich an uns wenden!

Wieso die Form der Genossenschaft?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können. Andererseits unterliegen Genossenschaften durch ihren Dachverband einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung, was sich auch in der äußerst geringen Insolvenzrate, von unter 0,1 Prozent pro Jahr, zeigt. Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent.

Aufbau der EGF

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und ist gewerbesteuerpflichtig. Eine Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle gleiches Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, der wiederum wählt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Tätigkeiten der EGF

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG dient als organisatorischer und rechtlicher Rahmen für viele Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Die Finanzierung und wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Projekte werden jeweils einzeln betrachtet.
Die Vorstände übernehmen die grobe Anlagenplanung, die Sicherstellung der Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die gesamte Anlage. In der Projektierungs- und Ausführungsphase bindet der Vorstand weitere Experten mit ein.

Finanzierung von Projekten

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG bietet allen Bürgern in der Region an, sich an einem Projekt der EGF finanziell zu beteiligen.
Die Finanzierung wird im Allgemeinen über Eigenkapital, Nachrangdarlehen oder die Hereinnahme von Bankdarlehen gesichert.

Beteiligung

Wie kann ich mich an der EGF beteiligen?

Grundsätzlich kann man sich mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der EGF beteiligen, zusätzlich auch über nachrangigen Darlehen.

  • Über ein Geschäftsanteil erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit einem Anteil im Wert von 200 € möglich. Diese Unternehmensbeteiligung kann gekündigt werden (siehe Satzung) und wird bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurück gezahlt. Im Gegensatz zu einer Aktie ändert sich der Nominalwert nicht. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet.
  • Mit sogenannten nachrangigen Darlehen helfen Sie unmittelbar ein Projekt, z.B. eine konkrete Solaranlage mit zu finanzieren. Diese Darlehen werden über eine bestimmte Laufzeit fest verzinst und nach einem festgelegten Auszahlungsplan inklusive Zinsen zurück gezahlt. Die Laufzeit unterscheidet sich von Projekt zu Projekt und liegt in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren. Weil der Zins im Vorhinein festgelegt wird, trägt das Risiko für die natürlichen Schwankungen der Stromerzeugung der Anlage die Genossenschaft.

Was bedeutet die Nachrangigkeit der Darlehen?

Nachrangigkeit der Darlehen bedeutet, dass der Kreditgeber mit seinen Forderungen hinter den anderen Gläubigern, beispielsweise einer Bank, zurücktritt. Dies sichert Banken jene gesonderte Stellung zu, die sie laut Gesetz haben müssen.

Muss ich die Gewinne versteuern?

Die Dividenden und/oder Zinsen aus den Darlehensverträgen sind steuerpflichtig. Wir behalten Steuern gemäß den aktuellen Bestimmungen ein und führen sie an das Finanzamt ab. Die Erträge werden Teil Ihrer Steuererklärung.

Strombezug

Wie funktioniert der Wechsel zu Fünfseenlandstrom?

Der Wechsel für Privatkunden zum Fünfseenland-Strom ist ganz einfach: Antrag ausfüllen, bei der EGF abgeben, als Brief oder per Email senden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Wir informieren Sie, sobald Ihre Versorgung erfolgreich umgestellt wurde. Mit Gewerbekunden nehmen wir gerne persönlich Kontakt auf, um alle Fragen direkt und unverzüglich klären zu können.

Während einer Übergangsphase werden die Kunden von Fünfseenlandstrom direkt von den Stadtwerken Landsberg KU als Vertragspartner betreut. Die EGF wird parallel dazu die eigene Energie Strategie für das Fünfseenland ausbauen, entsprechend zusätzliche Produkte anbieten und dann ihre Kunden eigenständig betreuen.

Wer kann den Stromanbieter wechseln?

Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).

Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Stromkosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist häufig bei Gewerbeobjekten der Fall. Die Mieter können dann höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.

Auch für Verbraucher mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpen (Zweitarifzähler) bieten wir einen günstigen Tarif an.

Wo finde ich meinen Stromzähler und die Zählernummer?

Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart, sollten Sie den Zähler nicht finden.

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Energierechnung und natürlich auch auf dem Stromzähler. Falls Sie die Zählernummer nicht finden können, wenden Sie sich bitte an uns.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber ein besonderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromlieferanten gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Manchmal ist die Frist auch auf Ihrer Stromrechnung vermerkt.

Wir übernehmen für Sie den ganzen Vorgang beim Wechsel zum Fünfseenlandstrom. Dabei wird der Wechsel in Abhängigkeit von der Kündigungsfrist Ihres Altvertrags vollzogen.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform.

Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?

Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

  • Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
  • Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Wer kündigt meinen Altlieferanten?

In der Regel übernehmen wir automatisch die Kündigung bei Ihrem Vorlieferanten.
Sollten Sie aber (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) ein Sonderkündigungsrecht haben, müssen Sie dieses selbst ausüben, da die Sonderkündigung aus juristischen Gründen nur von Ihnen vorgenommen werden kann.

Was ändert sich durch den Wechsel zum Fünfseenlandstrom?

Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt. Da der örtliche Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie niemals unverschuldet ohne Strom da.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.

Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?

Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt. Dabei können wir auch individuell auf Ihre Wünsche eingehen.

Muss ich Mitglied der Genossenschaft werden, um den günstigen Fünfseenlandstrom beziehen zu können?

Momentan ist es nicht nötig, Mitglied der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG zu werden, um in den Genuss des günstigen Fünfseenlandstroms zu kommen.
Wir freuen uns jedoch, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen und Mitglied der Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG werden.

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Werden Sie Teil unserer Genossenschaft und unterstützen Sie so wirkungsvoll die Energiewende vor Ort.

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