Häufige Fragen

Energie-Genossenschaft Fünfseenland eG (EGF)

Wie kann ich mich einbringen?

Wir sind immer erfreut, wenn Sie sich bei uns engagieren wollen, denn der Erfolg unserer Genossenschaft ist eine Gemeinschaftsanstrengung. Sie können sehr einfach Mitglied der Energiegenossenschaft Fünfseenland werden (ab 200 € je Geschäftsanteil). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich bei konkreten Projekten finanziell durch festverzinsliche Darlehen zu beteiligen (in Schritten von 1.000 €).
Besonders interessiert sind wir natürlich auch daran, wenn Sie mit uns gemeinsam neue Projekte z.B. auf Ihrem eigenen oder kommunalen Dach planen und realisieren wollen.
Vielleicht sind Sie aber auch Unternehmer/in, Politiker/in, Verwaltungsexperte/in, Architekt/in, Energieberater/in, Elektriker/in, Jurist/in, Lehrer/in oder … und haben Interesse uns mit Ihren ganz speziellen Fähigkeiten und ihrem Wissen zu unterstützen?
Dann freuen wir uns ganz besonders, wenn Sie sich an uns wenden!

Wieso die Form der Genossenschaft?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können. Andererseits unterliegen Genossenschaften durch ihren Dachverband einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung, was sich auch in der äußerst geringen Insolvenzrate, von unter 0,1 Prozent pro Jahr, zeigt. Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent.

Aufbau der EGF

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und ist gewerbesteuerpflichtig. Eine Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle gleiches Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, der wiederum wählt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Tätigkeiten der EGF

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG dient als organisatorischer und rechtlicher Rahmen für viele Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Die Finanzierung und wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Projekte werden jeweils einzeln betrachtet.
Die Vorstände übernehmen die grobe Anlagenplanung, die Sicherstellung der Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die gesamte Anlage. In der Projektierungs- und Ausführungsphase bindet der Vorstand weitere Experten mit ein.

Finanzierung von Projekten

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG bietet allen Bürgern in der Region an, sich an einem Projekt der EGF finanziell zu beteiligen.
Die Finanzierung wird im Allgemeinen über Eigenkapital, Nachrangdarlehen oder die Hereinnahme von Bankdarlehen gesichert.

Beteiligung

Wie kann ich mich an der EGF beteiligen?

Grundsätzlich kann man sich mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der EGF beteiligen, zusätzlich auch über nachrangigen Darlehen.

  • Über ein Geschäftsanteil erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit einem Anteil im Wert von 200 € möglich. Diese Unternehmensbeteiligung kann gekündigt werden (siehe Satzung) und wird bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurück gezahlt. Im Gegensatz zu einer Aktie ändert sich der Nominalwert nicht. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet, deren Höhe sich nach dem Erfolg des Unternehmens richtet.
  • Mit sogenannten nachrangigen Darlehen helfen Sie unmittelbar ein Projekt, z.B. eine konkrete Solaranlage mit zu finanzieren. Diese Darlehen werden über eine bestimmte Laufzeit fest verzinst und nach einem festgelegten Auszahlungsplan inklusive Zinsen zurück gezahlt. Die Laufzeit unterscheidet sich von Projekt zu Projekt und liegt in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren. Weil der Zins im Vorhinein festgelegt wird, trägt das Risiko für die natürlichen Schwankungen der Stromerzeugung der Anlage die Genossenschaft.

Was bedeutet die Nachrangigkeit der Darlehen?

Nachrangigkeit der Darlehen bedeutet, dass der Kreditgeber mit seinen Forderungen hinter den anderen Gläubigern, beispielsweise einer Bank, zurücktritt. Dies sichert Banken jene gesonderte Stellung zu, die sie laut Gesetz haben müssen.

Muss ich die Gewinne versteuern?

Die Dividenden und/oder Zinsen aus den Darlehensverträgen sind steuerpflichtig. Wir behalten Steuern gemäß den aktuellen Bestimmungen ein und führen sie an das Finanzamt ab. Die Erträge werden Teil Ihrer Steuererklärung.

Aktiv werden!

Werden Sie Teil unserer Genossenschaft und unterstützen Sie so wirkungsvoll die Energiewende vor Ort.

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