Hp Herrsching Volksabank Von Seite Staa Rechte klären!

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Unsere Angebote für WEGs, Hausverwaltungen und Vermieter

Das Solarpaket I vom April 2024 hat die Weichen für eine bessere Nutzung von hauseigenem Strom gestellt. Ein neuer Schlüsselbegriff heißt „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Jetzt kann der durch PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern erzeugte Strom direkt von den im Haus wohnenden Parteien genutzt werden. Der Zwang zum Durchleiten entfällt und Ihre Mieter können ihren zusätzlichen Strombedarf mit eigenen Verträgen decken.

Die WEG oder der Vermieter haben keine Verpflichtungen mehr, den Mehrbedarf über eigene Verfahren bereitzustellen und abzurechnen. Die Mieter oder Wohnungseigentümer beziehen also den auf ihrem Gebäude erzeugten Strom und rechnen diesen mit der WEG-Verwaltung oder dem Vermieter ab und haben für den zusätzlichen Bedarf den üblichen frei wählbaren Tarif eines Versorgers, also beispielsweise unseren Stromtarif RegioEnergie StarnbergAmmersee.

Reformiertes Mieterstrommodell

Auch das Mieterstrommodell wurde im Mai 2024 reformiert. Es ermöglicht jetzt auch den Zusammenschluss mehrerer Gebäude, was bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht vorgesehen ist. Die EGF bietet Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshausbesitzern auch eine Full-Service-Lösung. Wir errichten und betreiben die Anlage auf Ihrem Dach. Mehr Informationen finden Sie unter Mieterstrom.

PV-Großanlagen

Bei großen PV-Anlagen ab 100 kWpeak gibt es ebenfalls neue Möglichkeiten, ohne Direktvermarktungspflicht zu wirtschaften. Die genauen Regelungen erfahren Sie am besten in einem Beratungsgespräch.

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E-Ladesäulen

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Für jeden eigenen Stellplatz gibt es das Recht auf eine eigene E-Ladesäule für den Mieter oder Wohnungseigentümer. In der Praxis kann es sinnvoll sein, hier koordinierende Festlegungen zu treffen, etwa in der Neuerrichtung von stärkeren Stromleitungen. Auch hierzu bieten wir Beratung an und vermitteln Fachberater.

Die Einzelheiten der Regelungen und die für Sie passende Lösung ermitteln wir im Beratungsgespräch.