smartPacht –
kommunale Dächer entlasten die
Kasse
Solarstrom für Kommunen — ohne Investitionskosten.
Kommunale Dächer entlasten die Gemeindekasse.
Die EGF errichtet Photovoltaik-Anlagen auf eigene Kosten auf kommunalen Dächern. Die Gemeinde nutzt den Solarstrom direkt und profitiert von einer wirtschaftlich attraktiven Lösung.
Das Modell
Selbst erzeugter Solarstrom — direkt für die Gemeinde
Mit dem Modell smartPacht ermöglicht die EGF Kommunen die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom — ohne eigene Investitionen.
Das Prinzip ist einfach: Die Kommune verpachtet ihre Dachflächen — ob Schule, Kindergarten, Bauhof, Feuerwehr oder Sporthalle — an die EGF, die darauf Photovoltaikanlagen auf eigene Kosten errichtet. Im Gegenzug pachtet die Kommune die PV-Anlage zurück und bezieht den produzierten Solarstrom.
Je mehr Strom die Kommune direkt selbst verbraucht, desto größer ist der finanzielle Vorteil — die Sonne liefert zum Nulltarif. Überschüsse werden ins Netz verkauft. Auch eine Kombination mit Speichern und Ladestationen für kommunale Elektrofahrzeuge ist möglich.
„smartPacht zeigt, dass kommunaler Klimaschutz und solide Haushaltsführung kein Widerspruch sind -die Energiewende beginnt auf dem nächstgelegenen Dach!“
– Barbara von der Ropp, Vorstand EGFIhre Vorteile
smartPacht – Vorteile auf einen Blick
Vorteile für die Kommune, die Bürger und die Region.
Für die Gemeinde
- Keine Investitionskosten
- Bindet keine Ressourcen für Planung und Betrieb
- Keine Belastung des Haushaltes
- Umsatzsteuerbefreite Pacht*
- Anlage geht nach 20 Jahren in den Besitz der Kommune über
Für die Bürgerinnen und Bürger
- Direkte Beteiligung an der Energiewende vor Ort
- Bürgerbeteiligung über Genossenschaftsanteile
- Wertschöpfung bleibt in der Region
- Stärkung der lokalen Gemeinschaft
Für die Region
- Saubere Energie aus der Region für die Region
- CO₂-Einsparung durch Eigenverbrauch
- Beitrag zur Energiewende vor Ort
- Vorbildfunktion für andere Kommunen
So funktioniert’s
Von der Idee bis zum Solarstrom — in sieben Schritten
Klare Aufgabenverteilung zwischen Kommune und EGF, strukturiert und ohne Risiko.
Auswahl der Dächer
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche kommunalen Gebäude sich für eine PV-Anlage eignen — von der Adressliste bis zur ersten Auswahl.
Wirtschaftliche Planung
Wir erstellen für jedes geeignete Dach eine wirtschaftliche Planung — mit Kostenübersicht und Ersparnis-Berechnung.
Vor-Ort-Begehung
Unser Solarteur prüft die Bedingungen direkt vor Ort und erstellt eine Planung für die PV-Anlage.
Entscheidung & Verträge
Sie entscheiden, welche Anlagen wir errichten sollen. Gestattungs- Pacht und Betriebsführungsvertrag bilden die vertragliche Grundlage.
Bau auf unsere Kosten
Die EGF finanziert und errichtet die Photovoltaik-Anlage komplett auf eigene Kosten — Ihre Kommune investiert keinen Euro.
Sie nutzen den Solarstrom
Die Kommune pachtet die fertige Anlage zurück und bezieht den günstigen Solarstrom direkt vom eigenen Dach.
Haushaltsentlastung ab Tag 1
Vom ersten Monat an: niedrigere Stromkosten, planbare Pacht, langfristige Sicherheit. Nach 20 Jahren geht die Anlage in Ihren Besitz über.Für wen geeignet
smartPacht – für Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Wer profitiert besonders
- Kommunen aller Größen
- Landkreise und Verwaltungsverbände
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen und Vereine
Welche Dächer passen
- Rathäuser und Verwaltungsgebäude
- Schulen und Kindergärten
- Bauhöfe und Feuerwehrhäuser
- Sport- und Mehrzweckhallen
- Klubhäuser, Vereins- und Bildungsstätten
Was vor Ort geprüft werden muss
- Geeignete, nutzbare Dachfläche
- Statik-Freigabe bzw. Tragfähigkeitsnachweis
- Anschluss ans öffentliche Stromnetz
- Ausstattung mit Smart Meter (optional)
Zusammenfassung
smartPacht – auf einen Blick
- Keine Kosten und keine Arbeit für die Gemeinde
- Keine Ressourcen notwendig
- Keine Belastung des Haushaltes
- Haushaltsentlastung vom ersten Monat an
- Keine Umsatzsteuer für die Pacht*
- CO₂-Ersparnis und Vorbildfunktion
* Der Pächter ist während der gesamten Laufzeit des Pachtvertrages Betreiber der Photovoltaikanlage. Der Betrieb findet auf oder in der Nähe von Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden statt, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG).
Interessiert?
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der EGF — wir prüfen gemeinsam, welche kommunalen Dächer in Ihrer Gemeinde für smartPacht geeignet sind.
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Nutzen Sie Ihre Chance, in die Energiewende zu investieren und von unseren Erträgen zu profitieren.