Mieterstrom. Foto © Stephan Bleek Img 7323

Mieterstrom

Mieterstrom kann von Bewohnern einer Wohn- und/oder einer Gewerbeimmobilie bezogen werden. Der auf dem gemeinschaftlich genutzten Gebäude erzeugte Solarstrom wird zunächst den Bewohnern zur Verfügung gestellt. Überschüssiger Strom aus der Dachanlage wird gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Die Abrechnung des Stroms erfolgt über den Betreiber oder einen beauftragten Energiedienstleister – wie zum Beispiel die EGF.

Der Vorteil bei einem Direktbezug vom Dach liegt für die Parteien im Haus darin, dass auf den selbst verbrauchten Strom keine Netzentgelte oder andere Abgaben zu zahlen sind. Seid einer Gesetzesnovelle Anfang 2024 gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung:

Grundmodell

Das Grundmodell ist das Mieterstrommodell mit Förderung, bei dem der Vermieter als Vollversorger für alle Parteien die Dienstleistung des zusätzlichen Strombezugs, der Verteilung und der Abrechnung erbringt. Für seinen erhöhten Aufwand erhält der Vermieter eine Förderung. Die Mieter profitieren von einem gedeckelten Strompreis, der ihnen vom Vermieter in Rechnung gestellt wird.

Mieterstrom Grundmodell

Mieterstrom Basismodell: Grafik Bundesnetzagentur

Neu: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das neue Modell nennt sich „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Hier nutzen die Mieter über intelligente Stromzähler zunächst den am Gebäude erzeugten Solarstrom und haben zusätzlich ihren individuellen Lieferanten für Strom aus dem Netz. Der Solarstrom wird immer vorrangig genutzt und mit dem Vermieter abgerechnet. Der zusätzlich aus dem Netz bezogene Strom wird über einen gewöhnlichen Liefervertrag – wie unserem Vertrag „RegioEnergie StarnbergAmmersee“ – abgerechnet.

Mieterstrom Lieferkettenmodell

Mieterstrom Lieferketten bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Grafik: Bundesnetzagentur

Weitere Möglichkeiten

  • Eine weitere Möglichkeit für Mieter und Vermieter ist die Bildung eigener Genossenschaften. Auch hierzu können wir informieren.
  • Und schließlich bietet die EGF Vermietern und Mietern an, als Kontraktor den Bau und den Betrieb der hauseigenen PV-Anlage sowie den Strombezug zu organisieren. 

Zu den komplexen Detailfragen beraten wir gerne.