Energiegenossenschaft StarnbergAmmersee

Energy Sharing

Unter „Energy Sharing“ wird die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugter Energie durch mehrere Verbraucher wie beispielsweise in einer Nachbarschaft, im Quartier einer Kommune oder im Rahmen einer genossenschaftlichen Organisation verstanden. Damit können zum Beispiel auch Mieter die Vorteile des kostengünstigen Eigenverbrauchs der an ihrem Haus erzeugten Energie nutzen.

Die Teilnehmer decken ihren Energiebedarf zuerst aus gemeinschaftlich betriebenen erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Biomasseanlagen direkt vor Ort. Erst wenn diese Quellen nicht ausreichen, kommt Energie aus dem landesweiten öffentlichen Netz hinzu.

Der Gesetzgeber ist am Zug

Da die Regularien in Deutschland noch nicht erarbeitet sind, sehen wir hier einen perspektivisch großen Aufgabenbereich, den wir entwickeln wollen und auf den wir uns bereits jetzt vorbereiten.

Der Anfang ist gemacht

Ein erster Ansatz in Richtung „Energy Sharing“ wird bereits im Mieterstrommodell oder im neuen Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ gegangen. Ein Konzept, dass etwa ein Gewerbebetrieb mit großen Dachflächen und entsprechend großer Solarstromerzeugung diesen Strom zuerst direkt seinen Nachbarn im Quartier anbietet, ist derzeit noch nicht realisierbar.

Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber in Deutschland zukünftig klare Rahmenbedingungen schafft, um Energy Sharing zu erleichtern. Über die Einführung von Vorrangregeln könnte Gemeinschaften und Bürgern der gemeinsame Betrieb und die Nutzung von erneuerbaren Energieanlagen erleichtert werden. Dafür fordern wir auch die Reduzierung oder Abschaffung bestimmter Umlagen für lokal geteilten Strom. Lokale Netze und überregionales Netz und die dort tätigen Versorger sollten zukünftig Hand in Hand arbeiten um die Netzausbaukosten zu minimieren und vor allem die Kosten für Redispatch herunterzudrücken.