Energy Sharing
Regionale Energie gemeinsam nutzen – einfach erklärt.
Strom aus der Region — für die Region.
Energy Sharing ist die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von lokalem Ökostrom. Kommunen, Privatpersonen und Betriebe profitieren direkt von erneuerbaren Energien — auch ohne eigene Photovoltaikanlage.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing macht aus Energiekonsumenten Energiebürger. Wer in einer Energie-Gemeinschaft mitmacht, bezieht seinen Strom direkt aus erneuerbaren Anlagen vor Ort — von Photovoltaik auf dem Dach des Nachbarn bis zum Windrad am Ortsrand. Der Strom wird über das öffentliche Netz an die Mitglieder verteilt und bleibt so in der Region.
Das Konzept eröffnet für Privatpersonen, Betriebe und Kommunen eine neue Form der Teilhabe: Auch wer kein eigenes Dach besitzt, kann an der Energiewende mitwirken und von regionalem Ökostrom profitieren.
Drei Schritte zur Energie-Gemeinschaft
Von der Gründung bis zur Abrechnung — Energy Sharing folgt einem einfachen Prinzip, das die EGF gemeinsam mit Ihnen organisiert.
Die Gemeinschaft
Lokale Erzeuger und Verbraucher schließen sich in einer Energie-Gemeinschaft zusammen. Mitmachen können Haushalte, Gewerbetreibende und Kommunen — mit oder ohne eigene Stromerzeugung.
Die Nutzung
Der Strom aus den gemeinschaftlichen Anlagen wird über das öffentliche Stromnetz direkt an die Mitglieder verteilt — automatisch und in Echtzeit, sobald die Smart Meter eingebaut sind.
Die Verrechnung
Die gelieferte Energiemenge wird mit dem Verbrauch der Mitglieder verrechnet. Reicht der lokale Strom nicht aus, kommt der restliche Bedarf wie gewohnt vom regulären Versorger.
Ein Beispiel aus der Praxis
Produzieren einzelne Teilnehmende gerade mehr Strom, als sie selbst verbrauchen, wird der Überschuss automatisch auf die anderen Mitglieder verteilt — und bleibt so in der Gemeinschaft.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mitglieds produziert am Vormittag mehr Sonnenstrom, als der Haushalt selbst verbraucht. Dieser Überschuss versorgt automatisch die Volksschule oder den Kindergarten in der Nachbarschaft. Das passiert ganz automatisch, sobald die Intelligenten Messgeräte (Smart Meter) von unseren verlässlichen Partnern eingebaut sind.
So profitieren Sie vom Mitmachen
Sechs Vorteile, Teil einer Energie-Gemeinschaft zu werden.
Niedrigere Stromkosten
Verbraucher senken durch günstigere Tarife innerhalb der Gemeinschaft ihre Stromkosten.
Bessere Vergütung
Anlagenbetreiber erhalten oft höhere Vergütungen als bei reiner Netzeinspeisung.
Teilhabe ohne eigenes Dach
Auch Mieter und Menschen ohne geeignete Dachflächen können direkt von regionalem Ökostrom profitieren.
Regionale Wertschöpfung
Die Erlöse aus dem Strom bleiben in der Region — und stärken die lokale Wirtschaft.
Klimaschutz
Konsequente Nutzung erneuerbarer Energien direkt vor Ort, ohne Umwege über das überregionale Netz.
Netzentlastung
Lokaler Verbrauch von lokal erzeugtem Strom entlastet die überregionalen Stromnetze.
Energy Sharing in Deutschland
Seit der EnWG-Novelle ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich verankert. Ein Blick nach Österreich zeigt, was möglich ist.
Gemeinschaftlicher Strombezug in Deutschland
§ 42c des Energiewirtschaftsgesetzes regelt den gemeinschaftlichen Strombezug und ermöglicht das direkte Teilen von Energie über das öffentliche Netz. Die EGF setzt diesen Rahmen mit verlässlichen Partner in die Praxis um.
Weitere Hintergründe und praktische Umsetzungshinweise finden Sie im dena-Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities.
Energy Sharing ist dort seit 2021 etabliert
Im österreichischen Modell sparen Teilnehmende beachtliche Anteile ihrer Netzgebühren — abhängig davon, wie lokal die Gemeinschaft organisiert ist.
In Deutschland werden die konkreten Konditionen aktuell ausgestaltet.
Jetzt unverbindlich anmelden!
Häufige Fragen — Energy Sharing
Alles Wichtige rund um Energy Sharing — kompakt erklärt, von „Wann kann ich loslegen?“ bis zu Technik, Recht und Finanzen.
Loslegen
Wann kann ich loslegen?
Schon sehr bald! Seit dem 01.06.2026 ist Energy Sharing gesetzlich möglich.
Zusammen mit erfahrenen Partnern bereiten wir gerade ein konkretes Angebot für dich vor — eines, das lokale Anbieter und Verbraucher zusammenbringt. Aktuell stimmen wir uns dazu mit Messstellen- und Netzbetreibern ab.
Bekunde hier dein Interesse, und wir melden uns bei dir, sobald unser Angebot unterschriftsreif ist.
Wie unterstützt mich die EGF?
Wir übernehmen für dich:
- Kommunikation mit Netzbetreibern
- Dienstleistungen im Bereich Flexibilitätsmanagement
- Vertragsmanagement und Abrechnung
Allgemeine Fragen
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing schließen sich mindestens zwei Teilnehmer:innen zusammen, um gemeinsam erneuerbare Energiequellen — Solar-, Wind- oder Wasserenergie — zu nutzen. Seit dem 01.06.2026 können mehrere Personen im gleichen Netzgebiet über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, verbrauchen und verkaufen.
Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft erzeugen und teilen ihren Strom lokal — das ist kosteneffizienter, umweltfreundlicher und stärkt die eigene Energieunabhängigkeit.
Wie kann Energy Sharing konkret aussehen?
Beispiel 1: Nachbarschaftsstrom
Ein Haushalt mit Solaranlage verkauft bei Sonnenschein überschüssigen Strom an einen benachbarten Haushalt.
Beispiel 2: Bürgerenergiegenossenschaft
Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt einen Windpark und versorgt ihre Mitglieder mit dem erzeugten Strom.
Bei der Umsetzung ist Folgendes zu beachten:
- Stromverträge: Zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher werden ein Stromliefervertrag und ein Vertrag über die gemeinsame Nutzung abgeschlossen — inklusive eines Aufteilungsschlüssels.
- Smart Meter: Erzeugungs- und Verbrauchsmengen werden per intelligentem Messsystem viertelstundengenau erfasst und zugeordnet.
- Reststrom: Wenn keine Energie produziert wird — z. B. nachts — übernimmt ein normaler Stromlieferant die Versorgung. Dafür ist ein separater Vertrag nötig.
Wer darf Sharing-Strom anbieten?
Anlagen können betrieben werden von:
- natürlichen Personen
- rechtsfähigen Personengesellschaften
- juristischen Personen des Privatrechts, deren Mitglieder ausschließlich Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
Wichtig: Der Anlagenbetrieb darf nicht überwiegend gewerblichen Zwecken dienen. Professionelle Erzeuger und Energieversorgungsunternehmen sind damit ausgeschlossen. Bürgerenergiegenossenschaften sind hingegen ausdrücklich berechtigt.
Wer darf Energy-Sharing-Strom beziehen?
Jede Person oder Organisation, die Strom für den eigenen Verbrauch bezieht — also nicht weiterverkauft. Das umfasst:
- Privatpersonen und Haushaltskunden
- Gemeinden und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)
Zusätzliche Voraussetzungen:
- Deine Verbrauchsstelle liegt im gleichen Netzgebiet wie die Erzeugungsanlage
- Ein Liefervertrag mit dem Anlagenbetreiber ist abgeschlossen
- Ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung (mit Aufteilungsschlüssel) liegt vor
- Du hast einen Smart Meter (iMSYS oder viertelstündliche Leistungsmessung)
Können Kommunen Energy Sharing betreiben?
Ja — sowohl als Anlagenbetreiber als auch als Stromabnehmer. Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts ausdrücklich zugelassen. Auch Eigenbetriebe dürfen mitmachen.
Einzige Bedingung: Der Anlagenbetrieb darf nicht das Hauptgeschäft der Gemeinde sein. Wer eine PV-Anlage auf dem Rathaus oder der Schule betreibt, ist damit klar auf der sicheren Seite.
In welchem Gebiet ist Energy Sharing möglich?
Du musst nicht direkt nebenan wohnen — entscheidend ist das Netzgebiet:
- Ab 01.06.2026: innerhalb eines Verteilnetzgebiets (Bilanzierungsgebiet)
Ich habe keine PV-Anlage — kann ich trotzdem mitmachen?
Ja! Du kannst zwar keinen Strom einspeisen, aber als Stromabnehmer an einer Energiegemeinschaft teilnehmen — und von günstigeren Preisen profitieren.
Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Die Mitgliedschaft in einer Energiegemeinschaft ist immer ergänzend zu deinem bestehenden Stromvertrag. In der Regel musst du nichts ändern.
Ausnahme: Unternehmen mit vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen sollten vorab prüfen, ob und in welchem Umfang eine Teilnahme möglich ist.
Kann ich meinen gesamten Strombedarf über Energy Sharing decken?
Nein — die Energiegemeinschaft kann nicht 100 % deines Strombedarfs abdecken. Du benötigst weiterhin einen Vertrag mit einem Energieversorger für den Reststrombedarf. Wenn dieser bereits besteht, sind in der Regel keine Änderungen nötig.
Was passiert, wenn mehr Strom produziert wird als verbraucht?
Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Damit das Netz nicht überlastet wird, benötigt jeder, der Strom in eine Energiegemeinschaft einspeist, einen Direktvermarkter, der mögliche Überschüsse abnimmt.
Technik
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?
Du benötigst einen Smart Meter (intelligentes Messsystem), um an Energy Sharing teilnehmen zu können.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein moderner digitaler Stromzähler. Er erfasst deinen Verbrauch und — falls vorhanden — deine Einspeisung in Echtzeit und übermittelt die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber. Das ermöglicht eine genaue, zeitnahe Abrechnung und gibt dir einen Überblick über deinen Energieverbrauch.
Ich habe noch keinen Smart Meter — kann ich trotzdem teilnehmen?
Leider nein. Ein Smart Meter ist Pflicht, damit dein Verbrauch und deine Einspeisung jederzeit nachvollziehbar sind — nur so können wir korrekt abrechnen.
Wo kann ich einen Smart Meter beantragen?
Wir bereiten aktuell ein Angebot für dich vor. Bekunde hier dein Interesse — dann melden wir uns bei dir.
Rechtliches
Welche Lieferantenpflichten entfallen?
Unabhängig von der Anlagengröße entfällt die Pflicht zur Vollversorgung der Letztverbraucher. Für kleinere Anlagen gibt es zusätzliche Erleichterungen — bestimmte Lieferantenpflichten nach §5 und §40–42 EnWG (z. B. Abrechnungspflichten) entfallen für:
- Haushaltskunden mit Anlagen bis 30 kW installierter Leistung
- mehrere Haushaltskunden mit Anlagen bis 100 kW auf einem Mehrparteienhaus
Finanzen
Was zahle ich für Strom aus Energy Sharing?
Der Preis setzt sich aus denselben Bausteinen zusammen wie normaler Netzstrom:
- Energiepreis — vertraglich mit dem Anlagenbetreiber vereinbart, idealerweise günstiger als der Marktpreis
- Netzentgelt — volle Höhe, da der Strom das öffentliche Netz nutzt
- Steuern & Abgaben — wie beim normalen Stromvertrag (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen, MwSt.)
- Messkosten — etwas höher als üblich, weil ein Smart Meter Pflicht ist
- Reststrom — für Zeiten ohne Sonnenschein benötigst du zusätzlich einen normalen Stromliefervertrag
- Plattformgebühr — kleine Gebühr für die digitale Abwicklung (Abrechnung, Bilanzierung)
Dein Vorteil liegt beim Energiepreis: Lokaler Solarstrom ist oft deutlich günstiger als der übliche Marktpreis. Netz, Steuern und Abgaben zahlst du wie immer.
Zu welchem Preis bekomme ich Strom über Energy Sharing?
Das legt jede Sharing-Gemeinschaft im Nutzungsvertrag selbst fest. Die Person(en), von der/denen du deinen Strom beziehst, vereinbaren den Preis pro kWh gemeinsam mit dir. Wir stellen euch dafür eine Vertragsvorlage zur Verfügung.
Muss ich für das Teilen von Energie Netzentgelte zahlen?
Ja — und das ist ein wichtiger Unterschied zu Solarstrom direkt vom eigenen Hausdach:
Beim Energy Sharing fließt der Strom durch das öffentliche Stromnetz von der Erzeugungsanlage zur Verbrauchsstelle. Dafür fallen volle Netzentgelte an — genauso wie bei jedem normalen Stromvertrag. Eine Vergünstigung gibt es hier nicht.
Kurzfassung: Energy Sharing = volle Netzentgelte. Der Vorteil liegt allein beim günstigeren Energiepreis des lokal erzeugten Solarstroms.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wir bereiten aktuell ein Angebot für dich vor. Bekunde hier dein Interesse — dann melden wir uns bei dir.
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